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Zur Übertragung eines Pfandrechtes für eine Darlehensforderung und einer Nebengebührensicherstellung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1990/252ÖBA 1990, 1014 Heft 12 v. 1.12.1990

§§ 449, 451, 469 ABGB

§§ 14, 17 GBG

Die Übertragung eines Pfandrechts auf eine neue Forderung ist bis zum Gesamtrahmen der alten Forderung, also einschließlich der Nebengebührensicherstellung, zulässig. Innerhalb dieses Rahmens ist eine andere Aufteilung der neuen Forderung zulässig.

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