Im Zuge der Wirtschaftsreformen in Ungarn wurde auch das Bankwesen schrittweise erneuert. Wenngleich es noch nicht zur Gänze marktwirtschaftlichen Vorstellungen entspricht, hat bis heute eine weitgehende Dezentralisierung und Liberalisierung stattgefunden. An weiteren Verbesserungen, die vor allem die Rolle der Geschäftsbanken bei der Kreditgewährung für Importe betrifft, wird derzeit gearbeitet. Noch heuer sollen ein Bankwesengesetz und ein neues Zentralbankgesetz erarbeitet werden, die Anfang 1991 Geltung erlangen könnten. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über den augenblicklichen Stand des Bankwesens und des ungarischen Kapitalmarktes, wobei jedoch hervorgehoben werden muß, daß sich zahlreiche Vorschriften laufend ändern, sodaß jede Beschreibung nur zeitpunktbezogen sein kann.