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Miteigentum: Klage auf Feststellung des Umfangs einer Dienstbarkeit

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/133NZ 2024, 468 - 469 Heft 9 v. 27.9.2024

1. Jeder Teilhaber einer Gemeinschaft hat das Recht, die zur Wahrung des Gesamtrechts erforderlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen, deren es zur Wahrung seines Anteilsrechts bedarf, und kann allein etwa Unterlassungsansprüche erheben.

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