Der Beitrag befasst sich mit der formellen Wirksamkeit von Testamenten in Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug. Hier wird diese Wirksamkeit ua durch drei Institute befördert: die kollisionsrechtliche Alternativanknüpfung, den einheitsrechtlichen "international will" gemäß dem Washingtoner Testamentsformübereinkommen (1973) und die international-privatrechtliche Methode der Substitution. Die drei Institute werden vorgestellt, analysiert und auf ihre Kombinierbarkeit überprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass auch augenscheinlich rein innerstaatliche Erbrechtssachverhalte häufig hinreichende grenzüberschreitende Bezüge aufweisen, um einem nach nationalem materiellen Sachrecht nichtigen Testament dennoch zur Wirksamkeit zu verhelfen. (FN )