Als der VfGH mit Erkenntnis v 5. 10. 2022 (G 173/2022 VfSlg 20.574) die Wortfolge "durch ernannte berufsmäßige Organe" in § 20 lit a RAO aufhob, war absehbar, dass dies auch Folgen für das Notariat haben würde (so implizit auch meine Bearbeiteranmerkung zum VfGH-Erk in NZ 2023/21, 54).
Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.