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"Heftung" einer elektronischen Urkunde ist begrifflich unmöglich

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/39NZ 2024, 136 - 137 Heft 3 v. 21.3.2024

Bei Vorlage einer Urkunde im Grundbuchsverfahren im Wege eines elektronischen Urkundenarchivs ist nicht erforderlich, dass eine Heftung mehrerer Bögen erkennbar ist. §§ 91b f GOG iVm § 13 ERV 2021 haben dem § 27 Abs 1 GBG teilweise materiell derogiert.

46 R 24/24f

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