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Zum Entlastungsbeweis nach § 1319 ABGB

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/37NZ 2024, 131 - 133 Heft 3 v. 21.3.2024

1. Konnte der Besitzer als bautechnischer Laie einen Mangel nicht erkennen und auch nicht voraussehen, ist damit der Entlastungsbeweis nach § 1319 letzter Halbsatz ABGB noch nicht erbracht. Das Gelingen des Entlastungsbeweises setzt in einem solchen Fall vielmehr voraus, dass ein Fachmann mit einer gebotenen (periodischen) Überprüfung des Werks betraut wurde.

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