Das 2019 in Liechtenstein eingeführte Anwaltsnotariat hat die Frage der Substitution österreichischer Notariatsakte durch liechtensteinische notarielle Beurkundungen und damit die der Gleichwertigkeit aufgeworfen. Die Frage stellt sich insb für Beurkundungen im Gesellschaftsrecht. Die Voraussetzungen einer Gleichwertigkeit von Auslandsbeurkundungen werden aus diesem Anlass näher untersucht. (FN )