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Pflichtteilsrechtliche Schenkungsanrechnung: Vermögensopfer trotz "Rückfallsrecht"

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/10NZ 2024, 32 - 33 Heft 1 v. 26.1.2024

1. Eine Schenkung ist mit dem endgültigen und unwiderruflichen Übergang der Rechtszuständigkeit iSd § 782 wirklich gemacht. Eine allfällige Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechts oder Wohnungsgebrauchsrechts samt Belastungs- und Veräußerungsverbot ändert daran nichts.

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