Mit Erk v 16. 11. 2021, Ro 2020/15/0015 (NZ 2022/95) hat der VwGH die ursprünglich angenommene 50 %-Grenze zur Beurteilung der (Un-)Entgeltlichkeit verworfen. Mit dem EStR-2000-Wartungserlass 2023 hat die Finanzverwaltung auf dieses Erk reagiert. Die Änderungen haben große Auswirkungen auf die tägliche notarielle Praxis, insb bei gemischten Verträgen (etwa Übergabeverträgen, gemischte Schenkungen) und Erbteilungsübereinkommen. Dieser Aufsatz möchte die Neuerungen skizzieren.