1. Ist eine,,erhaltende" Sanierung ausgeschlossen, führt dies zum,,rechtlichen Untergang" des Mietobjekts iSd § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB. Der Mieter kann sich in einem solchen Fall infolge Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr erfolgreich auf § 3 MRG berufen, selbst wenn es sich um an sich privilegierte Erhaltungsarbeiten iSd § 3 Abs 3 Z 2 lit a bis c MRG handelt.