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Erbhofeigenschaft

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/136NZ 2022, 454 - 455 Heft 9 v. 29.9.2022

1. Die Leistungsfähigkeit des zu beurteilenden Hofs ist nach objektiven Kriterien zu prüfen, wobei es auf eine durchschnittliche Wirtschaftsführung und nicht auf die konkrete Bewirtschaftungsart des Erblassers oder des präsumtiven Hofübernehmers ankommt.

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