Es ist schon lange umstritten, ob eine Exekution auf das Erbrecht möglich ist. Der Beitrag befürwortet dies nach Darstellung der in der bisherigen Diskussion maßgeblichen Argumente und unter Beachtung zentraler von der GREx (BGBl I 2021/86) vorgenommener Weichenstellungen. Außerdem wird kritisch hinterfragt, ob die Abgabe der Erbantrittserklärung ein pfändbares Gesamtrecht am Verlassenschaftsvermögen zum Entstehen bringt.
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