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Benennung eines Ersatzerwerbers durch AG

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2022/174NZ 2022, 560 - 566 Heft 11 v. 5.12.2022

Ist nach der Satzung die Hauptversammlung für die Veräußerung vinkulierter Aktien zustimmungspflichtig, so ist sie es auch für die Nominierung eines Ersatzwerbers gem § 62 Abs 3 letzter Satz AktG und nicht der Vorstand.

6 Ob 108/21g

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