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Keine Einschränkung der Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren aus Geheimnisschutzgründen nach UWG

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/169NZ 2022, 547 - 551 Heft 11 v. 5.12.2022

Der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz des § 29h UWG ist auf Verfahren beschränkt, die den rechtswidrigen Erwerb, die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geheimnisses gem §§ 26c ff UWG zum Gegenstand haben. Die Bestimmung stellt daher keine sondergesetzlich geregelte Grundlage zur Einschränkung des einer Partei gem § 22 AußStrG iVm § 219 Abs 1 ZPO zustehenden Rechts auf Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren dar.

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