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Ausländische Beglaubigungsklausel - Anwendung ausländischen Rechts durch den Diplomrechtspfleger

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/167NZ 2022, 541 - 544 Heft 11 v. 5.12.2022

Eine Ausländische Beglaubigungsklausel, die nur die Echtheit der bevorstehenden Unterschrift bestätigt, genügt nicht dem österreichischen Grundbuchsverfahren. Für die Anwendung ausländischen Rechts ist der Grundbuchsrichter zuständig.

5 Ob 52/22s

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