In der Praxis ist der Gerichtskommissär anlässlich der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren regelmäßig mit Anfragen an Versicherungsunternehmen befasst, um die Nachlasszugehörigkeit von Leistungen bzw deren allfällige Hinzu- und Anrechnung insb bei pflegebefohlenen Pflichtteilsberechtigten beurteilen zu können.
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