Weist das ErstG den Antrag auf "Nichtigerklärung" und neuerliche Durchführung des vom unzuständigen Gerichtskommissär zum Teil durchgeführten Verlassenschaftsverfahrens ab, so handelt es sich um einen verfahrensleitenden Beschluss, der nicht selbständig anfechtbar ist.
2 Ob 48/20b