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Unbefristete Hinzurechnung und Rechenmethode bei Schenkungen

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/55NZ 2021, 200 - 201 Heft 4 v. 28.4.2021

1. Eine Schenkung an ein Enkelkind ist bei der Berechnung des Pflichtteils nach § 783 Abs 1 ABGB unbefristet hinzuzurechnen. Erfolgte die Schenkung vor Kundmachung des ErbRÄG 2015, genießt der Beschenkte keinen Schutz des Vertrauens auf die Geltung der Zweijahresfrist nach § 785 Abs 3 aF.

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