Die Rsp, wonach die Verschmelzung zum Erlöschen der im Grundbuch zugunsten der übertragenden Gesellschaft eingetragenen höchstpersönlichen Gestaltungsrechte führt, wird für das Wiederkaufsrecht gem § 1068 ABGB nicht aufrecht erhalten.
5 Ob 136/19i
Die Rsp, wonach die Verschmelzung zum Erlöschen der im Grundbuch zugunsten der übertragenden Gesellschaft eingetragenen höchstpersönlichen Gestaltungsrechte führt, wird für das Wiederkaufsrecht gem § 1068 ABGB nicht aufrecht erhalten.
5 Ob 136/19i