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Bestellung eines Notgeschäftsführers und eines Kollisionskurators bei der GmbH

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2020/6NZ 2020, 28 - 30 Heft 1 v. 30.1.2020

1. Die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG kommt auch in Betracht, wenn ein Geschäftsführer zwar vorhanden ist, aber eine Interessenkollision vorliegt. Statt oder vor der Bestellung eines Notgeschäftsführers kann ein Kollisionskurator für die Gesellschaft bestellt werden.

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