Die Fortführung der COVID-bedingten Ausweitung von Online-Notariatsakt und Online-Beglaubigung (§ 90a NO) wäre auch nach 2020 sinnvoll. Dabei zeigen sich allerdings einige Unklarheiten.
Schlagwörter:
COVID; Notariatsakt; Beglaubigung; Beurkundung; elektronisch; online.