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Gerichtliche Gestattung einer Übertragung von vinkulierten Aktien

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2019/115NZ 2019, 342 - 346 Heft 9 v. 18.9.2019

1. Während die Zustimmung zur Übertragung vinkulierter Aktien grundsätzlich der Vorstand erteilt, kann die Satzung diese Kompetenz zB der Hauptversammlung übertragen.

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