1. Während die Zustimmung zur Übertragung vinkulierter Aktien grundsätzlich der Vorstand erteilt, kann die Satzung diese Kompetenz zB der Hauptversammlung übertragen.
1. Während die Zustimmung zur Übertragung vinkulierter Aktien grundsätzlich der Vorstand erteilt, kann die Satzung diese Kompetenz zB der Hauptversammlung übertragen.