vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung des vom Gericht bestellten Sachverständigen

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2019/27NZ 2019, 78 - 80 Heft 2 v. 27.2.2019

Vor rechtskräftiger Beendigung eines Zivilverfahrens kann die Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen behaupteter Unrichtigkeit seines erstatteten Gutachtens nicht geltend gemacht werden. Das Ergebnis seiner gutachterlichen Tätigkeit steht erst mit Abschluss des Verfahrens endgültig fest. Davor kann das schädigende Ereignis, das einen konkreten Schaden hätte auslösen können, nicht stattfinden.

1 Ob 181/18a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!