Wandelt sich die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG in eine AG um, muss der Rechtsformzusatz "GmbH & Co KG" in der Firma der KG nicht geändert werden.
3 R 67/17b
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Wandelt sich die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG in eine AG um, muss der Rechtsformzusatz "GmbH & Co KG" in der Firma der KG nicht geändert werden.
3 R 67/17b
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