Der Beitrag bespricht den aktuellen Beschluss des OLG Linz 27. 8. 2019, 6 R 95/19m (FN ) betreffend die Unwirksamkeit eines Aufgriffsrechts in der Insolvenz des GmbH-Gesellschafters. Dabei zeigt sich, dass die Entscheidung sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung abzulehnen ist.
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