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Gerichtliche Gestattung der Übertragung von vinkulierten Aktien und Benennung eines Ersatzerwerbers durch die AG Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 18/19v

BeitragAufsatzAlexander SchopperNZ 2019/125NZ 2019, 365 - 373 Heft 10 v. 22.10.2019

In einer aktuellen Entscheidung war der OGH (FN ) erstmals mit dem Problem der gerichtlichen Gestattung der Übertragung von vinkulierten Namensaktien nach § 62 Abs 3 Satz 1 AktG befasst. Dieser Beitrag würdigt die Entscheidung und untersucht die damit verbundene Folgefrage der Benennung eines Ersatzerwerbers durch die Gesellschaft nach § 62 Abs 3 Satz 3 AktG.

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