Die Eintragung des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB ist spätestens einen Monat nach dem Unternehmensübergang in das Firmenbuch einzutragen. Das gilt selbst dann, wenn sich aus einem längeren Firmenbuchverfahren zur Bewilligung der Eintragung des Haftungsausschlusses eine Verspätung ergibt.
6 Ob 79/19i