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Standesrecht und Berufshaftung - Haftung des Rechtsanwalts für Verletzung vertraglich übernommener Pflichten

RechtsanwaltJudikaturHans HoyerNZ 2014/79NZ 2014, 211 - 214 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: § 1295 ABGB

Schlagwörter:

Haftung; Rechtsanwalt; vertraglich übernommene Pflichten; Geschäftszweck; Nachteil; Rechtsordnung; Mandant; bestmögliche Sicherstellung; Vertragspflicht; Pfandbestellung; Exekution;

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