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Aus der Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses folgt nicht zwingend die Rechtskraft des berichtigten Beschlusses

GrundbuchsrechtJudikaturHans HoyerNZ 2014/57NZ 2014, 164 - 165 Heft 5 v. 1.5.2014

OGH 21.3.2013, 5 Ob 35/13b

Schlagwörter:

elektronischer Rechtsverkehr; Formmangel; Verbesserungsauftrag; Vorlage eines Beschlusses mit Rechtskraftbestätigung; Einzelfallbeurteilung; Berichtigungsbeschluss;

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