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Notwendige Eigenschaften der Wohnungseigentumsobjekte; offenkundige Schreibfehler sind nicht geeignet, Zweifel am Vertragsinhalt zu erwecken; grundverkehrsrechtliche Voraussetzungen von Grundbuchseinträgen im Bundesland Salzburg

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2014/19NZ 2014, 84 - 88 Heft 3 v. 1.3.2014

Normen: § 82a GBG; § 94 GBG; § 95 Abs 3 GBG; § 2 Abs 2 WEG; § 3 WEG; § 5 Abs 2 WEG; § 6 Abs 2 WEG; § 11 Abs 2 Sbg GVG

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