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Keine Haftung des GesbR-Gesellschafters für nach seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten

Firmenbuch und UnternehmensrechtGesellschaftsrechtNZ 2013/66NZ 2013, 148 Heft 5 v. 1.5.2013

OGH 20.2.2013, 3 Ob 235/12y

Schlagwörter:

Innen-GesbR; Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters;

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