§ 53 Abs 1 GBG; § 14 WEG; § 182 AußStrG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der überlebende Ehepartner als außerbücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft die Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch für die beabsichtigte Veräußerung begehren kann.