§ 142 UGB; § 146 UGB
Mit seiner Entscheidung stellt der erkennende Senat klar, dass der gerichtlich bestellte Liquidator in Zweifelsfällen an die Stelle des bisherigen tritt. Ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 142 UGB auch auf Sachverhalte vor dem 1.1.2007 anwendbar?