§ 7 Abs 1 AllGAG; § 2 Abs 2 GUG
Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Ersichtlichmachung der Errichtung eines Wohnhauses auf einem Grundstück, das mit einer von einer Gemeinde vergebenen Orientierungsnummer versehen ist, im Grundbuch möglich ist.