§ 283 UGB
Zunächst wird auf die ständige Rspr des OGH hingewiesen, dass leichte Fahrlässigkeit bei einer nicht erfolgten Einreichung des Jahresabschlusses für die Verhängung von Zwangsstrafen ausreichend ist. In einigen aktuellen Fällen wird dieses Kriterium konkretisiert: welche Maßnahmen die Geschäftsführer speziell bei der Online-Einreichung zu treffen haben.