Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich intensiv mit dem geplanten Beschluss einer EU-ErbrechtsVO (Rom IV), welche bereits die Zustimmung des Europäischen Parlaments gefunden hat. Nach einer kurzen Einführung, wo auf die Entwicklung der Verordnung eingegangen wird, gibt die Autorin einen Überblick über den Anwendungsbereich der VO, vergleicht den Rechtsakt dabei auch mit dem geltenden österreichischen Recht. Ein weiteres Kapitel widmet sich den Regelungen über die Zuständigkeit, ein weiteres den Anknüpfungspunkten dafür, welches materielle Recht anzuwenden ist. An dieser Stelle wird vor allem die Möglichkeit der Rechtswahl hervorgehoben. Der letzte große Punkt widmet sich den Bestimmungen über das Europäische Nachlasszeugnis, die Autorin geht hier auch auf Kritikpunkte ein. Abschließend werden die Bestimmungen zusammengefasst und ein Ausblick gewagt.