Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Verhängung von Zwangsstrafen bei Fehlen eines älteren, bisher nie abgeforderten, Jahresabschlusses bei der Offenlegung.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB; § 223 Abs 2 UGB
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Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Verhängung von Zwangsstrafen bei Fehlen eines älteren, bisher nie abgeforderten, Jahresabschlusses bei der Offenlegung.
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB; § 223 Abs 2 UGB
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