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Zwangsstrafen - § 283, 223 Abs 2 UGB

FirmenbuchrechtJudikaturJohannes Andrae, Rechtspfleger Handelsgericht WienNZ 2012/35NZ 2012, 94 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Verhängung von Zwangsstrafen bei Fehlen eines älteren, bisher nie abgeforderten, Jahresabschlusses bei der Offenlegung.

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB; § 223 Abs 2 UGB

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