§ 56 Abs 2 GBG; § 21 GBG; § 57 GBG; § 32 TP 9 lit b Z 5 GGG; § 25 Abs 1 lit a GGG
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Auslegung des § 56 Abs 2 GBG im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Liegenschaftskäufen. Sie beleuchten dabei vor allem die Frage, ob die Ausnutzung der angemerkten Verpfändungsrangordnung nur durch denjenigen erfolgen kann, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der Liegenschaft war.