Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich Natur und Reichweite der Enteignungsentschädigung iZm der Erneuerung der Inntalautobahn zu.
Rechtsgrundlagen: § 18 BStG; § 20 Abs 3 BStG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich Natur und Reichweite der Enteignungsentschädigung iZm der Erneuerung der Inntalautobahn zu.
Rechtsgrundlagen: § 18 BStG; § 20 Abs 3 BStG
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