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Der Notar als "Parteienvertreter" im Zivilprozess

ZivilrechtAufsatzMag. Berthold Hauser, NotarsubstitutNZ 2011/69NZ 2011, 237 - 238 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Hauser untersucht in seinem Beitrag die Frage, ob ein Notarsubstitut eine Partei in einem streitigen Ehescheidungsverfahren als bloße Vertrauensperson begleiten darf oder ob er dadurch unzulässigerweise eine einem Rechtsanwalt vorbehaltene Tätigkeit ausübt.

Rechtsgrundlagen: § 460 ZPO; § 29 Abs 1 ZPO; ߧ 4 Abs 1 AußStrG; ߧ 6 Abs 1 AußStrG

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