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Völlige Neufassung der Stiftungsurkunde bedarf nicht der Vorlage einer separaten Urkunde

StiftungswesenJudikaturNZ 2011/65NZ 2011, 221 Heft 7 v. 1.7.2011

§ 39 Abs 3 PSG; § 51 Abs 1 GmbHG; § 148 Abs 1 AktG

Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob im Fall der völligen Neufassung der Stiftungsurkunde oder der Satzung mittels Notariatsakt eine separate Urkunde iSd § 39 Abs 3 PSG vorgelegt werden muss.

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