vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Grundbuchsstand bei Einbringen des Grundbuchsgesuchs entscheidet über das Ergebnis; die Gültigkeit eines Eintrags setzt Rechtskraft nicht voraus

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2011/98NZ 2011, 301 - 302 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: In Zusammenhang mit dem Einbringen eines Grundbuchsgesuchs wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob in Rechte des Rechtsmittelwerbers, welcher über antragsgemäß nicht erfasste Miteigentumsanteile verfügt, eingegriffen wurde. Weiters wird das Instrument der Löschungsklage in Hinblick auf bücherliche Einträge angesprochen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!