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Der Schnittstellenbeschreibung entsprechender Antrag auf Einverleibung des Eigentums zu relativem Anteil an ideellem Anteil ist zulässig

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2010/69NZ 2010, 273 - 274 Heft 9 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Das LGZ Wien prüfte, ob man sich bei der Formulierung eines Eintragsbegehrens an den für die Eintragung in das Hauptbuch gebräuchlichen Wortlaut zu halten hat und wie die Angabe 1/1 hierbei bewertet werden muss.

Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 1 GBG; § 5 Abs 1 ERV 2006

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