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Kraftloserklärung eines Rangordnungsbeschlusses ist zulässig

GrundbuchsrechtJudikaturAnm. em. o. Univ-Prof. Dr. h. c. Dr. Hans HoyerNZ 2010/73NZ 2010, 279 - 281 Heft 9 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Das LG Wels prüfte, unter welchen Voraussetzungen die Kraftloserklärung eines Rangordnungsbeschlusses zulässig sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 5 KEG; § 13 KEG; § 54 GBG

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