Zusammenfassung: Die Autoren gehen auf die Frage ein, ob ein Notar als Errichter eines Notariatsakts in einem Streit der Vertragsparteien zur Verschwiegenheit verpflichtet sein können. Sie untersuchen dabei die möglichen Grenzen nach der NO und welche Rechtsfolgen eine Nebenintervention hier haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 37 NO; § 321 ZPO