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Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung ist entgeltlich

NotarJudikaturNZ 2010/62NZ 2010, 244 - 245 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 1 Abs 1 NotAktsG

Der OGH befasste sich mit der Frage, ob die Abfindung eines Pflichtteilsverzichts ein entgeltliches Geschäft darstellt. Im Anlassfall wurde mit den Eltern ein notarieller Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag geschlossen, in dem die Klägerin gegen Übertragung von einem Grundstück auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete.

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