§ 1 Abs 1 NotAktsG
Der OGH befasste sich mit der Frage, ob die Abfindung eines Pflichtteilsverzichts ein entgeltliches Geschäft darstellt. Im Anlassfall wurde mit den Eltern ein notarieller Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag geschlossen, in dem die Klägerin gegen Übertragung von einem Grundstück auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete.