Zusammenfassung: Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Frage ein, wie weit die durch das FamRÄG 2009 eingeführten Neuerungen Auswirkungen auf "Eheverträge" haben und welche Folgen dies für die gebührenrechtliche Beurteilung derartiger Verträge hat. Neben einem Vergleich mit anderen zivilrechtlichen Rechtsgeschäften zeigt er auch Möglichkeiten zur Vermeidung von hierbei anfallenden Gebühren auf.
Rechtsgrundlagen: FamRÄG 2009