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Zu den Beschränkungen für Geschäfte des Gerichtskommissärs gem § 6a Abs 1 GKG

ErbrechtAufsatzDr. Georg Kodek, Hofrat des OGHNZ 2010/32NZ 2010, 110 - 116 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Kodek beleuchtet in seinem Beitrag die Entwicklung des § 6a Abs 1 GKG und die in der Praxis aufgetretenen Probleme. Er zeigt dabei sowohl die Meinungen der Lehre auf, erörtert die notarielle Standespraxis im Hinblick auf die Anwendung des GKGs und geht abschließend auch auf die zivilrechtlichen Sanktionen wegen etwaiger Verstöße der Regelungen ein.

Rechtsgrundlagen: § 6a Abs 1 GKG; § 6 GKG

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