§ 8 GBG; § 14 Abs 2 GBG; § 20 GBG
Der OGH setzte sich mit den grundbuchsrechtlichen Vorgaben für die Verbücherung einer Höchstbetragshypothek auseinander, die in eine Festbetragshypothek umgewandelt wurde. In der Entscheidung nahm er dabei auf die herrschende Lehre und die aktuelle Rechtsprechung Bezug.